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AG Hamburg-Altona, 31.07.2017 - 318a C 3/17 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG HH-Altona verurteilt den Halter des bei der HUK-Coburg versicherten Fahrzeuges zur Zahlung gekürzter Sachverständigenkosten (318a C 3/17 vom 31.07.2017)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15
Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 31.07.2017 - 318a C 3/17
Grundsätzlich steht dem Geschädigten kein Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Kosten für die einzelnen beanstandeten Positionen zu, sondern ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Anfertigung eines Sachverständigengutachtens, so dass als Vergleichsmaßstab ausschließlich die Kosten derartiger Gutachten heranzuziehen sind, die sich wiederum aus verschiedenen Positionen zusammensetzen, die bei verschiedenen Gutachtern jeweils anders kalkuliert werden und aus denen sich der Gesamtaufwand zusammensetzt, der - siehe oben - Grundlage der Schätzung nach § 287 ZPO ist (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 12. März 2015 - 10 U 579/15 -, juris Rn 23). - BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12
Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 31.07.2017 - 318a C 3/17
Auch die Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des BGH zum Werkstattrisiko beruht auf dem Gedanken, dass bei der Prüfung der Erforderlichkeit im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zu berücksichtigen ist, dass den Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten Grenzen gesetzt sind, sobald er den Reparaturauftrag erteilt und die Angelegenheit in die Hände von Fachleuten begeben hat, so dass ihm ein unsachgemäßes oder unwirtschaftliches Arbeiten des Betriebs nicht zur Last gelegt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12 -, juris Rn 31). - BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 31.07.2017 - 318a C 3/17
Soweit es die Höhe der Gutachterkosten überhaupt betrifft, wird auf das Urteil des 6. Senats des Bundesgerichtshofs vom 11.2.2014 (VI ZR 225/13) verwiesen, in dem es heißt:. - OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 3 U 292/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Begutachtung eines Unfallschadens an …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 31.07.2017 - 318a C 3/17
Die Kosten für Sachverständigengutachten nach einem Verkehrsunfall sind nämlich grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten als unbrauchbar erweist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. Januar 2003 - 3 U 292/02 - 34, 3 U 292/02 -, juris Rn 13).